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"Für die Lehrkräfte ändert sich praktisch nichts"

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Wiederholt beteuern Verantwortliche des Lehrplans 21, mit dessen Einführung würde sich für die Lehrkräfte sehr wenig ändern. Der Bericht des Bündner Erziehungsdepartements tönt da ein wenig anders:
Bericht des EKUD zu Handen Grosser Rat Einführung Lehrplan 21 GR, Februar 2016 



"Die Lehrpersonen werden mittels gezielten Umsetzungsmassnahmen befähigt, den Lehrplan als unterrichtsleitendes Arbeitsinstrument einzusetzen und den Unterricht sowie die Lernkontrollen kompetenzorientiert aufzubauen". (Einleitung)

"Die nationalen Grundkompetenzen sind im Lehrplan eingearbeitet und wirken folglich mittelbar, das heisst über die Lehrmittel, die Grundausbildung der Lehrpersonen und die Weiterbildung auf den Unterricht ein". (Grundsätze) (uk)


Graubünden erhöht mit Lehrplaneinführung die Zahl der Schulwochen

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In den Schuljahren 2018/19 bis 2020/21 wird die 39. Schulwoche für die Lehrpersonen eingeführt und für die obligatorische Weiterbildung eingesetzt.

Ab Schuljahr 2021/22 umfasst ein reguläres Schuljahr auch für die Schüler 39 Wochen.
Bericht des EKUD zu Handen Grosser Rat Einführung Lehrplan 21 GR, Februar 2016

Kosten Einführung Lehrplan 21

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Das Bündner Erziehungsdepartement hat zu Handen des Grossen Rates eine Kostenzusammenstellung für die Einführungsphase des Lehrplans 21 zusammengestellt. Nicht in diesen Kosten eingerechnet sind die Lehrmittel, die beträchtliche Zusatzkosten verursachen. 

Bericht des EKUD zu Handen Grosser Rat Einführung Lehrplan 21 GR, Februar 2016 

Stundentafeln Lehrplan 21 Graubünden

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Die Stundentafeln für den Lehrplan 21 in Graubünden sind folgendermassen geplant:






































Quelle: Bericht des EKUD zu Handen Grosser Rat Einführung Lehrplan 21 GR, Februar 2016
Die Stundentafeln für die Zyklen 2 und 3 sehen folgendermassen aus:

















































Zürcher Ratlosigkeit bei Mint-Förderung

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«Wenn es um das Langgymnasium geht, rauchen im Kanton Zürich schnell die Köpfe», hat Moritz Spillmann (sp., Ottenbach) am Anfang der Kantonsratsdebatte über die Einführung einesmathematisch-naturwissenschaftlichen Profils für die ersten zwei Klassenfestgestellt. Als Präsident der vorbereitenden Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) hat er einschlägige Erfahrung. Es ging zwar nur um die Abschreibung eines Postulats von EDU, SP und SVP aus dem Jahr 2011. Eine intensive Debatte löste aber auch am Montag die Art aus, wie die Regierung den Wünschen der Postulanten nachzukommen gedachte: Statt das Profil generell einzuführen, schlug sie vor, es vorläufig bei einem Versuch an einer einzigen Schule - interessiert ist das Zürcher Rämibühl - zu belassen.
Kein Gymi nur für Mathe-Genies, NZZ, 8.3. von Walter Bernet

Damit waren die Postulanten und ihre Fraktionen nicht einverstanden. Beim Vorschlag der Regierung handle es sich um ein Projekt der Begabtenförderung, nicht um ein Projekt der Förderung von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Mint) im Gymnasium. Ein solches Projekt müsste breiter angelegt sein und schon im Versuch mindestens vier Schulen auf dem Land und in der Stadt umfassen. Dagegen führten die Gegner nicht nur das Kostenargument an, sondern auch die erheblichen Auswirkungen auf das Gesamtsystem von Volks- und Mittelschulen. So wäre es Sekundarschülern angesichts der geförderten Konkurrenz aus den Untergymnasien kaum mehr möglich, sich in einem Gymnasium mit mathematisch-naturwissenschaftlichem Profil zu behaupten. Das Untergymnasium müsse den allgemeinbildenden Charakter behalten.


Am Ende ist man etwas ratlos. Zwar stimmte der Rat der Variante «Breite» der Mehrheit aus EDU, SP und SVP mit 91 zu 75 Stimmen zu, aber auch aus diesen Reihen war herauszuhören, dass es nicht mit Versuchen eile und zuerst eine gründliche Analyse nötig sei. Umgekehrt waren sich die Gegner nicht einig, ob der Versuch an einer Schule nun ein kluger Ausweg oder ein Holzweg sei. Ein gemeinsamer Nenner könnte sein, Mint-Fächer auch in den unteren Gymnasialklassen zu fördern, aber nicht mit einem eigenen Profil, sondern durch Anpassungen an den Stundentafeln, wie es einige Schulen bereits getan haben.

Gebeutelte Kinder als Opfer der Bildungspolitik

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Kernkraftwerke werden stillgelegt, betonierte Flussläufe renaturiert und Medikamente zurückgezogen, wenn Fachwelt und Politik erkennen, dass ihr Schaden grösser ist als ihr Nutzen. Eingeständnisse mit Vollbremsung und Rückwärtsgang sind harte Kost für die Politik, zeugen aber von Grösse und Verantwortungsbewusstsein. In der Bildungspolitik fehlt aber die Tradition einer ungeschminkten Neubewertung mit einer allfälligen Vollbremse.













"Kinder sind keine Motoren, die getunt werden können", Bild: Gaetan Bally
Von Schulkindern wird zu viel verlangt, Mamablog, 8.3. von Roland Käser


Der Ruf des international renommierten Forschers und Entwicklungspädiaters Remo Largo prallt an der Mauer der Politik ab. Man will nicht hören, dass mit dem obligatorischen Fremdsprachenunterricht in der Primarschule ein pädagogischer Irrweg beschritten wird. Dieser kostet eine Menge Geld, bringt aber nichts. Mit Recht prangert Largo die Bildungspolitiker an, die tun, als ob sie über Kinder frei verfügen könnten und diese beliebig lern- und anpassungsfähig wären. Er meint, dass Politiker ein Rückkommen auf einen früheren Entscheid als Gesichtsverlust empfinden könnten.

Werden Schule und Kinder als Spielball oder gar als Geisel der kantonalen und nationalen Politik behandelt? Der Ruf, der Bund möge – nicht nur beim Fremdsprachenunterricht – ein Machtwort sprechen, nährt solche Vorstellungen.

Kinder sind keine Motoren, die beliebig getunt werden können; auch keine Nürnberger Trichter, in die beliebig viele Lerninhalte gestopft werden können. Diese Grenze der Machbarkeit kann auch nicht durch ein Machtwort des obersten Bildungsdirektors durchbrochen werden, der postuliert, man müsse von den Kindern einfach mehr fordern.
Bei der ganzen Diskussion wird oft vergessen, dass nur etwa 15–20 Prozent aller Menschen intellektuell überdurchschnittlich begabt sind. Sie mögen in der Lage sein, neben dem ständig wachsenden generellen Lernstoff noch mindestens drei Fremdsprachen zu lernen (Hochdeutsch, Französisch, Englisch). Doch was ist mit all den anderen? Als Pädagoge und praktizierender Schulpsychologe bin ich täglich Zeuge schulisch gebeutelter Kinder. Es handelt sich dabei nicht nur um Kinder mit Migrationshintergrund.

Als teilnehmender Beobachter an der Schnittstelle von Theorie und Praxis der Pädagogik gewinnt man den Eindruck, nicht die Schule an sich sei das Problem, sondern die Lösungsversuche. Beispielsweise wurde im Kanton Zürich kurz nach Abschaffung von Klein- und Sonderklassen und Einführung des Integrationskonzeptes – auf Druck von Schulpraxis und Politik – mit Millionenaufwand das Nachbesserungsprodukt «Integrative Sonderschulung als Einzelfalllösung» (ISE) nachgeliefert, und kurz darauf in ISR (IS in der Kompetenz der Regelschule) übergeführt. Rasch zeigte sich, dass die Anwesenheit von mehreren Betreuungspersonen im Klassenzimmer zu Unruhe führt. Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, wurde vor zwei Jahren das Projekt «Fokus starke Lernbeziehungen» lanciert. Zwei Lehrpersonen mit einem leicht erhöhten Arbeitspensum übernehmen alle Zusatzaufgaben zur Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Hochbegabte eingeschlossen).

Dass ein Zusammenhang zwischen der Zunahme erfolgloser Lösungsversuche und der gesamtschweizerischen Verdoppelung der Bildungsausgaben für die Sonderschulung bestehen könnte, wurde bislang von der Bildungspolitik ausgeblendet.

*Roland Käser ist Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie, langjähriger Schulpsychologe und Buchautor. Von 1988–2008 war er Psychologieprofessor und Rektor an der Hochschule für Angewandte Psychologie HAP in Zürich (heute ZHAW).


Was genau soll denn beurteilt werden?

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Der Pädagogikprofessor Markus Neuenschwander äussert sich zur Bewertung der "überfachlichen Kompetenzen" in den Zeugnissen. Seiner Meinung nach sollte der Umgang mit Vielfalt bewertet werden, da er auch im Lehrplan 21 integriert ist.













Die Beurteilung von "überfachlichen Kompetenzen" wirft Fragen auf, Bild: Adrian Moser
"Den Umgang mit Vielfalt zu vermitteln ist nicht falsch", Bund, 9.3. von Adrian M. Moser


Herr Neuenschwander, die Erziehungsdirektion des Kantons Bern hat einen Bewertungsbogen entwickelt, auf dem die Lehrer die «überfachlichen Kompetenzen» der Schüler beurteilen sollen – finden Sie das gut?
Die überfachlichen Kompetenzen werden in den meisten Kantonen der Deutschschweiz beurteilt. Ich finde es angemessen, diesem Bereich ein gewisses Gewicht zu geben.
Weshalb?
Erstens, weil diese Kompetenzen für das Lernen wichtig sind. Zweitens, weil die Schule nicht nur den Auftrag hat, fachliches Wissen zu vermitteln, sondern auch, die Grundlagen bereitzustellen, die es braucht, damit ein fachliches Lernen stattfinden kann. Drittens, weil überfachliche Kompetenzen eine Rolle spielen bei der Entscheidung, welches Schulniveau für ein Kind angemessen ist. Viertens, weil sie nachgewiesenermassen ein wichtiges Auswahlkriterium für Lehrbetriebe sind. Und fünftens, weil sich so eher verhindern lässt, dass Lehrpersonen das Verhalten eines Kindes in die Fachnote einfliessen lassen.
Es gibt heute im Zeugnis den Bereich «Arbeits- und Lernverhalten». Braucht es überhaupt etwas Neues?
Es gibt weder in der Schweiz noch international einen Konsens darüber, was man unter überfachlichen Kompetenzen genau verstehen und wie man sie in der Praxis bewerten soll. Im Kanton Aargau zum Beispiel liegt der Fokus seit längerem auf Selbst- und Sozialkompetenz, im Kanton Bern eben auf dem Arbeits- und Lernverhalten. Im Lehrplan 21 nun ist die Rede von personalen, sozialen und methodischen Kompetenzen.
Ist das besser?
Das ist aus heutiger wissenschaftlicher Sicht nicht abschliessend beurteilbar. Wir sind auf der Suche nach der besten Lösung. Der Berner Vorschlag orientiert sich stark am Lehrplan 21, und das ergibt für mich Sinn. Die Beurteilung soll sich am Lehrplan orientieren, das heisst, es soll nur beurteilt werden, was zuvor gefördert worden ist.
Als der Berner Entwurf für das Bewertungsraster kürzlich an die Öffentlichkeit gelangt ist, gab es deutliche Kritik. Eine Charakterbewertung solle eingeführt werden, und einige Punkte seien ideologisch gefärbt, hiess es. Wie sehen Sie das?
Der Charakter darf nicht bewertet werden, denn für diesen kann man nichts. Aber ich bin der Meinung, dass man einem Kind Kompetenzen wie Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit oder Umgang mit Vielfalt vermitteln kann. Und Kompetenzen darf man bewerten.
Aber der Punkt «Umgang mit Vielfalt» ist doch klar ideologisch geprägt. In der Unterzeile heisst es «Vielfalt als Bereicherung erfahren».
Man kann jeden dieser Punkte als ideologisch bezeichnen, wenn man will. Aber ich denke nicht, dass das weiterhilft. Vielfalt ist ein Kernmerkmal unserer postmodernen Gesellschaft. Damit ist weit mehr gemeint als die Folgen der Migration. In einer pluralen Gesellschaft steht jeder Mensch vor der Herausforderung, trotz der vielfältigen Angebote eine Identität zu entwickeln. Diese Fähigkeit zu vermitteln und zu bewerten, ist nicht falsch. Die Lehrer brauchen aber eine konkrete Hilfestellung, wie sie das machen sollen.
Etwas als Bereicherung erfahren zu müssen geht aber noch weiter, als damit umgehen zu können.
Diese Erwartung geht tatsächlich sehr weit. Aber auch sie lässt sich begründen. Man kann sagen: Ist Vielfalt möglich, ist auch Freiheit möglich. Als Individuum kann ich mich in einer vielfältigen Gesellschaft eher so verhalten, wie ich will, als in einer fundamentalistischen.
Der bernische Erziehungsdirektor Bernhard Pulver hat Selbstkritik geübt und eine Überarbeitung des Bewertungsrasters angekündigt. Ist das aus Ihrer Sicht überhaupt nötig?
Ich fühle mich nicht berufen, diese Entscheidung zu kommentieren.
Was Sie bisher gesagt haben, erweckt den Eindruck, als brauche es aus Ihrer Sicht keine Überarbeitung.
Ich habe bisher nichts darüber gesagt, ob das Beurteilungsraster gut oder schlecht ist. Ich habe lediglich gesagt, dass die Bewertungspunkte zu den ersten beiden Teilen, den personalen und sozialen Kompetenzen, auch im Lehrplan 21 zu finden sind und es deshalb sinnvoll ist, diese zu bewerten.
Finden Sie das Raster gut oder schlecht?
Ich störe mich vor allem am dritten Teil, den «Schlüsselkompetenzen», unter denen Tugenden wie Pünktlichkeit, Ordnungssinn, Höflichkeit und Verantwortungsbewusstsein zu finden sind. Diese kommen im Lehrplan 21 nicht vor, und ich bin der Meinung, dass sie nicht im Zeugnis beurteilt werden sollten.
Bernhard Pulver sagt, die Lehrbetriebe wünschten sich eine Beurteilung dieser «Schlüsselkompetenzen».
Ich weiss, dass diese Punkte den Berufsbildnern wichtig sind. Auch die Schule kann nicht funktionieren, wenn die Kinder sie nicht bis zu einem gewissen Grad erfüllen. Wenn sie nicht pünktlich zum Unterricht erscheinen, kann kein Unterricht stattfinden. Wenn sie keine Verantwortung für ihr Lernen übernehmen, lernen sie nichts. In der Lehre und später am Arbeitsplatz ist es dasselbe. Dennoch gehören diese Punkte meiner Meinung nach im Moment nicht ins Zeugnis.
Im Moment?
Sie gehören nicht ins Zeugnis, solange sie nicht im Lehrplan stehen und solange es kein Verfahren gibt, das sicherstellt, dass die Beurteilung vergleichbar und verlässlich ist. Untersuchungen zeigen, dass die Lehrbetriebe in Bewertungen der überfachlichen Kompetenzen kein Vertrauen haben, solange sie nicht wissen, wie sie zustande kommen.
Ist es überhaupt die Aufgabe der Schule, zuhanden der Lehrbetriebe solche Bewertungen abzugeben?
Auf diese Frage gibt es keine klare Antwort. In der Lehre ist man sich nicht einig darüber, ob es die Aufgabe der Schule ist, die Kinder auf das Leben vorzubereiten oder eben gerade nicht. Ich bin der Meinung, dass die Schule drei Funktionen hat: die Kinder zu einer Selbstständigkeit führen, die Kinder auf die Erwerbstätigkeit vorbereiten, den Kindern die Fähigkeit vermitteln, staatsbürgerliche Verantwortung in einer Demokratie zu übernehmen.
Mit dem zweiten Punkt lässt sich eine Beurteilung von Pünktlichkeit und Höflichkeit rechtfertigen.
Ein gewisser Bezug ist da, aber er ist nicht perfekt. Das Zeugnis sollte ein Abbild der Fähigkeiten sein, die das Kind in der Schule erworben hat und die zu denen gehören, die die Schule vermitteln soll.
Welche Fähigkeiten das sind, steht im Lehrplan. Das heisst, eine Beurteilung der personalen und sozialen Kompetenzen geht in Ordnung, eine Beurteilung von «Schlüsselkompetenzen» wie Höflichkeit und Pünktlichkeit aber nicht.
Ja. Ich sehe bei den «Schlüsselkompetenzen» keinen Bezug zum Lehrplan 21. Herr Pulver macht ein Zugeständnis an die Lehrbetriebe, wenn er diese Punkte bewerten lässt. Das kann man machen. Aber ich plädiere eher dafür, die Schule und die Wirtschaft als zwei getrennte Systeme anzusehen. Deshalb sollten sich die Begriffe im Schulzeugnis in erster Linie an der Schule und nicht an den Bedürfnissen der Lehrbetriebe orientieren.
Bernhard Pulver argumentiert, die Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen werde nicht Teil des Zeugnisses sein, sondern eine Beilage dazu. Jeder Schüler könne dann selber entscheiden, ob er diese seiner Bewerbung beilegen wolle. Ein haltbares Argument?
Rechtlich macht das einen Unterschied, weil die überfachlichen Kompetenzen dann zum Beispiel nicht promotionsrelevant sind. Ob es für einen Schüler, der sich um eine Lehrstelle bewerben will, tatsächlich eine Option ist, diese Beilage in der Bewerbung wegzulassen, ist fraglich. Aber auch hier gibt es eine Vielfalt: Nicht jeder Lehrbetrieb will dasselbe. Einige werden die Beilage sehen wollen, anderen wird es egal sein. Ich finde es keine schlechte Lösung, die überfachlichen Kompetenzen zu beurteilen, aber sie vom Zeugnis abzukoppeln.
Eine Lehrstelle kann auch eine zweite Chance sein. Diese wird womöglich vereitelt, wenn die Lehrbetriebe durch die Bewertung der Lehrer voreingenommen werden.
Eine Lehrstelle kann eine zweite Chance sein. Aber auch hier stellt sich eine Grundsatzfrage, auf die es keine klare Antwort gibt. In der Medizin ist man der Meinung, die Krankengeschichte müsse stets weitergegeben werden. In der Pädagogik ist es genau umgekehrt. Wenn neue Lehrer oder der Lehrbetrieb wichtige Informationen nicht haben, kann das für das Kind auch ein Nachteil sein.


Innerrhoden passt Weiterbildung an

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Mit der Revision des Beschlusses über die Intensivweiterbildung wird den Lehrpersonen der Volksschule der Zugang zur Intensivweiterbildung der EDK-ermöglicht, wenn ihre Anstellung mindestens ein Teilpensum von 50 Prozent umfasst. Im Weiteren wurde die Frist der Rückerstattungspflicht im Kündigungsfall von bisher fünf auf drei Jahre reduziert.

Im Landesschulkommissionsbeschluss zur Gymnasialverordnung wurde das Recht auf ein Bildungssemester neu geregelt. Lehrpersonen mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent und zehn Jahren Unterrichtserfahrung auf der Gymnasialstufe erhalten spätestens bis zum vollendeten 58. Altersjahr die Möglichkeit zum Bezug eines Bildungssemesters. Im Weiteren wurde die Frist der Rückerstattungspflicht, analog der Regelung für die Primarlehrkräfte, von fünf auf drei Jahre reduziert.
Quelle: appenzell24.ch, 7.3.

Anstellung nur mit Strafregister-Auszug

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Der Kanton Zug möchte ermitteln können, ob seine Angestellten ein Sicherheitsrisiko für den Kanton oder Dritte darstellen. Der Regierungsrat gibt daher den Entwurf für eine Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung.
Zug will Angestellte künftig genau überprüfen, 20 Minuten, 7.3.


So soll in Zukunft etwa verhindert werden, dass pädophile Lehrer im Kanton Zug Kinder unterrichten können. Auslöser war ein Vorstoss von SVP-Kantonsrat Thomas Werner, der bei der Zürcher Stadtpolizei die sogenannten Ermittlungen Kinderschutz leitet. «Bei dieser Tätigkeit ist mir aufgefallen, dass verurteilte Lehrer einfach den Kanton wechseln und dort ihre Arbeit wieder aufnehmen», sagt Werner auf Anfrage. Dies sei möglich, weil Personalverantwortliche vielfach keinen Strafregisterauszug von Bewerbern verlangten.
Genau dies will der Gesetzesentwurf nun ändern. Vorgesehen ist, dass Personen, die bei ihrer Tätigkeit für den Kanton mit Kindern arbeiten, nur nach Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszuges angestellt werden. Einschlägige Vorstrafen sollen zwingend eine Anstellung verunmöglichen oder eine Kündigung zur Folge haben.

Auch medizinische Prüfung möglich
Die Zuger Regierung geht noch weiter: Neu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, bestimmte Kategorien von Angestellten vor und während ihrer Amtszeit beim Kanton einer Eignungsprüfung «sicherheitstechnischer, medizinischer oder anderer Art» zu unterziehen, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Bisher fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, die es erlaube, solche Eignungsprüfungen vorzunehmen. Vorgesehen ist, dass Angestellte auf mögliche Sicherheitsrisiken hin überprüft werden können.

Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass von den Bewerbern oder Angestellten verlangt werden kann, dass sie sich einer medizinischen oder anderen Eignungsprüfung unterziehen, wenn ihre Funktion eine gute körperliche Verfassung oder bestimmte andere Eigenschaften oder Fähigkeiten voraussetzt.

Ausserdem sollen Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaft, von Übertretungsstrafbehörden, Gerichten oder Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden der vorgesetzten Stelle umgehend künftig melden, wenn sie als Beschuldigte in ein polizeiliches Ermittlungsverfahren oder eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft wegen eines Verbrechens oder Vergehens einbezogen werden.


Bewerten des Charakters

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In den vergangenen Wochen wurde Kritik laut am Berner Erziehungsdirektor Bernhard Pulver und seiner Idee, mit dem Lehrplan 21 auch überfachliche – also personale und soziale – Kompetenzen zu beurteilen. Angestossen wurde die Diskussion von der «Basler Zeitung»: «Zensuren für Charaktereigenschaften», lautete der Titel. Im Kanton Bern sollten künftig Charaktereigenschaften und persönliche Einstellungen, Gefühlsregungen der Schülerinnen und Schüler oder Ansichten über fremde Religionen und Lebensformen angeblich im Zeugnis beurteilt werden, hiess es. In der «Sonntagszeitung» doppelte Lehrplan-21-Gegner Alain Pichard nach: Diese «psychometrische Vermessung» der Kinder sei «inakzeptabel». Verhalten und Charakter könne man objektiv gar nicht beurteilen. Pulver wehrte sich gegen die Vorwürfe: «Was wir wollen, ist das pure Gegenteil: weniger Vermessung, weniger Beurteilung.» 











Charakterbeurteilung mit LP21 ins Blickfeld gerückt, Bild: Annick Ramp
Keine Noten für den Charakter, NZZ, 10.3. von Valerie Zaslawski


Das Beispiel Bern hat aufgeschreckt. Mit dem Lehrplan 21 wird eine erziehungswissenschaftliche Wende vollzogen – weg von klassischen Lernzielen, hin zu einer Kompetenzorientierung, wobei Kompetenzorientierung die Anwendung von vermitteltem Wissen meint. Dieser Paradigmenwechsel stellt auch die Frage nach der Beurteilung neu. Die Diskussion über das Messen von Leistungen und das Bewerten von fachlichen und insbesondere überfachlichen Kompetenzen birgt viel emotionalen Sprengstoff – auch in Basel-Stadt und im Baselbiet, wo der Lehrplan 21 bereits auf das Schuljahr 2015/16 eingeführt wurde.

Schule als lebendiger Ort
Die beiden Kantone nehmen in der Schweiz damit eine Vorreiterrolle ein. Während der Lehrplan 21 im Landkanton erst auf Primarstufe eingeführt wurde, ist er im Stadtkanton auch auf Sekundarstufe bereits Realität. Der Lehrplan 21 gibt nicht vor, wie die Kompetenzen beurteilt werden müssen. Dies ist Sache der Kantone.

Wie ist die Beurteilung der überfachlichen Selbst- und Sozialkompetenzen in den beiden Basel geregelt?

Sowohl hüben wie drüben wird die Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen in der kantonalen Schullaufbahnverordnung festgelegt. Sie wird in Lernberichten und in Selbsteinschätzungsbögen festgehalten und im Standortgespräch mit den Eltern besprochen. Zeugnischarakter haben die Einschätzungen nicht. Charaktereigenschaften würden nicht benotet, sagt Urs Zinniker, Leiter ad interim des Amtes für Volksschulen im Kanton Basel-Landschaft. An der Beurteilungspraxis habe der Lehrplan 21 auf der Primarstufe daher nichts geändert, und auch für die Sekundarstufe sei keine Änderung geplant. Auch Regina Kuratle, Projektleiterin Lehrplan 21 im Kanton Basel-Stadt, bestätigt: «Es darf keine schlechte Note geben, weil sich ein Schüler nicht benehmen kann.»
Die beiden Kantone schreiben nicht vor, welche Werkzeuge zur Einschätzung benutzt werden sollen, empfehlen aber eine Reihe solcher Tools und bieten Weiterbildungen an. An den einzelnen Schulstandorten können sich daher unterschiedliche Beurteilungsmodelle herausbilden. «Die Schule ist ein lebendiger Ort, man kann hier nicht alles vorschreiben», ergänzt Kuratle.

Die rasche Einführung des Lehrplans 21 hat im Kanton Basel-Landschaft von Beginn an zu grösseren Auseinandersetzungen und bildungspolitischen Diskussionen geführt. Insbesondere der ehemalige Bildungsdirektor Urs Wüthrich (sp.) stand in der Kritik. Ihm wurde vorgeworfen, er wolle die nötigen Schritte noch vor seinem Rücktritt Mitte 2015 vollziehen. Im Kanton Basel-Stadt hingegen geht die Einführung ohne grosse Nebengeräusche über die Bühne. Mit Erziehungsdirektor Christoph Eymann (ldp.) habe man eine starke Figur, die in der Schullandschaft grosse Akzeptanz geniesse, sagt Kuratle.
Wenn auch Charaktereigenschaften in Schulzeugnissen nicht benotet werden, kommt man im Bildungsraum Nordwestschweiz, dem neben den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft auch Solothurn und der Aargau angehören, den Wünschen der Wirtschaft und der Lehrbetriebe nach einem aussagekräftigeren Leistungsausweis doch entgegen. Diese trauen dem Schulzeugnis nämlich kaum und verlangen von Bewerbern oftmals Eignungstests wie den Multicheck oder führen eigene Prüfungen durch.

Ab 2017/18 – im Kanton Basel-Landschaft ist der Entscheid des zuständigen Gremiums noch ausstehend – soll deshalb ein Abschlusszertifikat eingeführt werden, das Schülerinnen und Schüler am Ende der gesamten Volksschule zusätzlich zum regulären Zeugnis erhalten sollen. Dieser interkantonale Leistungsausweis enthält Informationen zu den Fähigkeiten der Lernenden, die für die Berufswelt und weiterführende Schulen relevant sind.

Gespräch vor Indikatoren
Doch die Frage bleibt: Was ist messbar, und was soll überhaupt gemessen werden? Der Baselbieter Lehrerpräsident Roger von Wartburg ist kritisch: «Ich habe Verständnis dafür, wenn Lehrbetriebe wissen möchten, wie es um Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit oder Umgangsformen potenzieller Lehrlinge bestellt ist. Dafür eignet sich aber ein Gespräch zwischen Lehrmeistern und Klassenlehrpersonen viel besser als ein Stapel Blätter, auf denen zig Fachlehrpersonen zahlreiche Indikatoren ankreuzen.»

Sollen Charaktereigenschaften oder Fragen der persönlichen Lebensführung schulisch bewertet werden? «In einem freiheitlichen Staatsgebilde geht das gar nicht», findet von Wartburg.


Bundesgericht beurteilt Thurgauer Volksschulgesetz

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Gegen das neue Thurgauer Volksschulgesetz ist eine Beschwerde beim Bundesgericht eingegangen. Es geht um die vorgesehene Kostenbeteiligung schlecht integrierter Eltern für den Deutschunterricht ihrer in der Schweiz geborenen Kinder.

Bundesgerichts-Beschwerde gegen neues Volksschulgesetz, St. Galler Tagblatt, 9.3.

Der Grosse Rat sei durch das Bundesgericht über die Beschwerde gegen das Gesetz über die Volksschule informiert worden, sagte der Präsident des Grossen Rates, Max Arnold (SVP), zu Beginn der Parlamentssitzung am Mittwoch. Die Beschwerdeschrift, die am 3. März eingereicht wurde, liege dem Grossen Rat jedoch nicht vor.

Die Beschwerdeführer zielten auf den Paragraphen 39 im revidierten Gesetz über die Volksschule, welches im vergangenen Herbst vom Grossen Rat verabschiedet wurde. Das Bundesgericht habe nach Eingang der Beschwerde verfügt, dass die Inkraftsetzung des strittigen Paragraphen vorerst sistiert werde.

Wie Ricarda Zurbuchen, Leiterin der Parlamentsdienste Thurgau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, handelt es sich um private Beschwerdeführer. Ihre Namen seien nicht relevant.

Elternbeiträge für Deutschkurse
Wahrscheinlich gehe es um die Neuerung, wonach schlecht integrierte Eltern den Deutschunterricht mitfinanzieren müssen, wenn sie ihrem Kind nicht genügend Gelegenheit gegeben haben, Deutsch zu lernen, obwohl es in der Schweiz geboren wurde. Gemäss dem Gesetzesartikel müssen betroffene Eltern bis zu zehn Franken pro Stunde bezahlen.

Das Gesetz hätte auf das neue Schuljahr im August in Kraft treten sollen. Nun müsse der Regierungsrat auf den Entscheid des Bundesgerichts warten, sagte Zurbuchen.

Solothurner Lehrplan-Gegner auf der Zielgeraden

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Auch im Kanton Solothurn sammelt ein überparteiliches Komitee seit gut einem Jahr Unterschriften, um die Einführung des Lehrplans 21 zu verhindern. «Nun geht die Unterschriftensammlung auf die Zielgerade. Die 3000 Unterschriften sind fast zusammen», schreibt das Komitee «Ja zu einer guten Volksschule – ohne Lehrplan 21» in einer Mitteilung. 
Schon fast genügend Unterschriften gegen Lehrplan 21 beisammen, Solothurner Zeitung, 10.3.


In den kommenden Wochen werde bei diversen Aktionen noch einmal gesammelt und das Komitee erwartet, dass noch etliche ausgefüllte Bögen bei ihm eintreffen werden. «Der Lehrplan 21 schadet der Schule», halten dessen Gegner noch einmal ihre Argumente fest. «Er ist praxisfern, viel zu teuer und politisch nicht legitimiert.
Weniger Deutsch, stattdessen mehr über Genderfragen nachdenken. Weniger Kompetenz für die Praxis in Wirtschaft, Arbeit und Haushalt.»
In den berufsvorbereitenden Schulen Sek E und B würden «die geforderten Kompetenzen nivelliert, was einer Schwächung der dualen Bildung gleich kommt», heisst es. Deshalb auch nehme der Widerstand gegen den Lehrplan 21 schweizweit stetig zu. 


Bündner Lehrerverband nach wie vor stramm hinter Lehrplan 21

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Der Bündner Lehrerverband LEGR informiert in einem Rundmail, dass sich die Regierung voraussichtlich am nächsten Dienstag mit dem Lehrplan 21 befassen wird. Alles andere als ein Durchwinken ist angesichts der Stellungnahme des LEGR nicht zu erwarten. Markus Niederdorfer hat die Meldung des LEGR kritisch kommentiert und wirft der Geschäftsleitung LEGR vor, sie handle eigenmächtig, da die Mitglieder in dieser wichtigen Frage nicht konsultiert wurden. 
Nun kommt er, der Lehrplan 21 Graubünden, Geschäftsleitung LEGR mit Zwischenkommentaren von Markus Niederdorfer, 11.3.

fett: LEGR
kursiv: Markus Niederdorfer

Voraussichtlich am kommenden Dienstag befasst sich die Bündner Regierung mit dem Lehrplan 21 (LP 21). Schon jetzt läuft ein Email durch die Reihen der Bündner Lehrpersonen mit einem pdf der EKUD-Informationsbroschüre inkl. geplanter Lektionentafel, die dem Grossen Rat abgegeben worden sind. Diese beinhaltet vermutlich das, was Regierungsrat Jäger seinen RegierungskollegInnen zur Diskussion vorlegen wird. Die Geschäftsleitung (GL LEGR) kennt diese Broschüre an den Grossen Rat. Doch liegt sie uns nicht digital vor. Aufgrund dieser kursierenden Emails warten wir nun nicht wie geplant den Regierungsbeschluss ab, sondern senden euch die folgenden Informationen bereits heute zu.

Anm: Lieber spät, als gar nicht - scheint die Kommunikationsoffensive der LEGR GL sich zum Motto gemacht zu haben. Ohne dieses E-Mail mit der Aufforderung zu einer aktiven "Denkpause", da das ganze Projekt Lehrplan21GR noch zu viele Fragen offen lässt, wäre die Basis nicht in Kenntnis darüber gesetzt worden.
Der Bericht wird nicht dem Regierungsrat vorgelegt, sondern er kennt diesen schon seit Wochen. Die medienwirksame Pressekonferenz ist auf den 17. März geplant, bei der die Öffentlichkeit über "Nun kommt er der Lehrplan21GR" informiert wird. Der Druck, der auf den restlichen Regierungsräten lastet, ist gross.

Die Rückmeldung auf unsere kritische Stellungnahme war erfreulich. Unsere Stimme wurde gehört. Unsere Anträge und Überlegungen wurden allesamt fundiert geprüft und unsere Hauptanliegen ganz oder mindestens teilweise entgegengenommen.

Anm: Bei einem Projekt wie dem LP21GR geht es nicht darum, ob man erfreut ist, wenn einige Anliegen Zuspruch finden. Hier geht es allein um Interessen. Wer hat die LEGR GL ermächtigt, dieses Ergebnis als das bestmöglichste zu akzeptieren. Die Basis hatte ja keine Kenntnis davon bis am Freitag, dem 11. März 2016. 

Deshalb steht die Geschäftsleitung LEGR nach diesem Prozess nun hinter dem Lehrplan 21 Graubünden, wenn auch immer noch kritisch.

Anm: Spätestens jetzt müsse die Basis wachgerüttelt werden und eine "Denkpause" eingeschaltet werden. Die Zeit arbeitet immer für eine bessere Lösung. Die Schule ist nicht die Börse.

Auch wenn sehr viele unserer Anregungen und Kritikpunkte aufgenommen wurden, bleiben offene Fragen um ein paar Themen bestehen wie beispielsweise bei den Lehrmitteln, der Individualisierung in der 3. Oberstufe oder bei der Kompetenzenbeurteilung.

Anm: Die Lehrmittel und der Lehrplan 21 sind wie der Topf und der passende Deckel dazu. Ohne passenden Deckel, wird die Suppe nicht gelingen. Und die Deckel, welche zurzeit im Umlauf sind vermögen den Ansprüchen vieler Kinder und Lehrpersonen nicht zu genügen. So kann das Gericht nicht gelingen.

Die Wirtschaft verlangt nach klaren, aussagekräftigen Zeugnissen. Wie die LEGR GL selber festhält, herrscht hier noch eine Baustelle(siehe Punkt 8 im Bericht zu Handen Grossrat).

Auch kleinere Kröten gibt es zu schlucken. So zum Beispiel, dass Textiles und Technisches Gestalten - zwar dank unserer Intervention nicht mehr so stark wie ursprünglich geplant - aber dennoch leicht abgebaut wird.

Anm: Wer wusste von dem Abbau der Lektionen beim LP21GR? Wo wurde das im Team besprochen? Wie gross war die Unterstützung der anderen Verbände?

Seitens der Regierung wurde von Beginn an klar gemacht, dass keine Vorschläge aufgenommen werden, welche Änderungen des Schulgesetzes nach sich ziehen. So stehen unsere Forderungen nach einer Reduktion der Pflichtpensen für Lehrpersonen aufgrund der 39. Schulwoche oder die nach der Verbesserungen der Rahmenbedingungen der Kindergartenlehrpersonen nun auf einem anderen Papier. Wir bleiben dran.

Anm: Selbst hier gäbe es Spielraum. Wenn die LEGR GL der Auffassung ist, dass hier nachgebessert werden müsste, dann hätten die Delegierten die Meinung der Mitglieder einholen müssen, damit sie mit mehr Unterstützung der Basis zielführender verhandeln hätte können. Zeit hat es genügend.


Der LP 21 Graubünden und dessen Umsetzung stehen mitten im Prozess. Der LEGR hat sich gemeinsam mit den Schulsozialpartnerverbänden dafür eingesetzt, jetzt in den weiteren Prozess der Ausgestaltung des LP 21 Graubünden einbezogen zu werden, rspkt. aktiv begleiten zu dürfen. Die drei Präsidien dürfen und können fortan die Umsetzung des LP 21 Graubünden in einer sogenannten Resonanzgruppe kritisch begleiten und sich dort direkt einbringen. Unsere Mitwirkung ist also gefragt. Darüber freuen wir uns.

Anm: Vielleicht wäre es besser, wenn die LEGR GL sich aus diesem Prozess zurückzieht. So wären die Verantwortlichkeiten klarer und der Verband könnte wirklich mit breiter Unterstützung der Lehrpersonen zeitnah reagieren und effizienter Einfluss nehmen. Reformen können nur mit Lehrpersonen und nicht gegen Lehrpersonen erfolgreich umgesetzt werden.

Meine Fragen zur Rolle der LEGR GL wurden in diesem Schreiben nicht beantwortet:

  • Weshalb wurden diese Informationen erst auf massivem Druck freigegeben?
  • Weshalb fehlen im Bericht zu Handen Grossrat als auch in diesem Communiqué konkrete Aussagen darüber, dass die Lehrperson auch zukünftig ergänzend zum Unterricht eigenes Arbeitsmaterial und ergänzende Lehrmittel verwenden darf?
  • Die Methodenfreiheit zum Erreichen der Unterrichtsziele ist der Hauptpfeiler im Klassenzimmer. Auch darüber steht nichts im Bericht und im Schreiben des LEGR GL, weshalb?
  • Die Auswirkungen auf die Kosten der Schulträgerschaft sind in keinem Wort erwähnt. Meiner Meinung nach, sind die Mitglieder des LEGR ihrer Schulgemeinde gegenüber ebenso moralisch verpflichtet wie gegenüber dem EKUD.


Es ist mir bekannt, dass der Lehrplan21 keinen Aussagen betreffend Umsetzung in den Kantonen macht. Deshalb wäre es wünschenswert gewesen, wenn entweder im Bericht des EKUDs an den Grossen Rat diese Stellen so formuliert worden wären, dass es keinen Spielraum für Interpretation gäbe. Der Kanton Wallis hat solch ein Versprechen an die Lehrpersonen abgegeben, damit diese in aller Ruhe ihre Arbeit nachgehen können.

Diese Erläuterungen dienen zur Stärkung des LEGR:
  • Denn mit einer "Denkpause" wird die Zeit gewonnen, welche dringend benötigt wird, um auf die Unsicherheiten klare Antworten zu finden.
  • Der Kanton Graubünden könnte von den Erfahrungen der anderen D-EDK profitieren.
  • Die Lehrpersonen erhalten geprüfte und erprobte Lehrmittel, die den Ansprüchen genügen.
  • Die Bündner Bevölkerung hat Harmos an der Urne abgelehnt. Deshalb ist es wohl auch klug, wenn sich der Kanton mit dem LP21GR noch Zeit lässt.

Weiterbildung nur noch in unterrichtsfreier Zeit

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Alle Aargauer Lehrpersonen sollen ihre Weiterbildungskurse nur noch während der unterrichtsfreien Zeit besuchen. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechende Forderung der bürgerlichen Parteien. Die Schule soll nicht mehr ausfallen, wenn sich ein Lehrer weiterbildet.
Unterrichts-Ausfall wegen Lehrer-Weiterbildung soll im Aargau ein Ende haben, Aargauer Zeitung, 11.3.


Die verschärften Spielregeln sollen auf das kommende Schuljahr 2016/2017 in Kraft treten. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion der Grossratsfraktionen der SVP, FDP und CVP.
Wenn der Unterricht ausfalle, so würden sich für die Eltern je nach Schulstufe ihrer Kinder ausserordentliche Betreuungsaufgaben ergeben, hält der Regierungsrat fest. Für berufstätige Eltern von jüngeren Schülern sei dies ein zusätzlicher und auch finanzieller Aufwand.
Während die individuelle Weiterbildung in der Regel bereits heute in der unterrichtsfreien Zeit absolviert wird, kann die gemeinsame Weiterbildung im Rahmen von maximal vier Halbtagen pro Jahr (Volksschule) und von maximal fünf Halbtagen pro Jahr (kantonale Schulen) heute noch während der Unterrichtszeit stattfinden. In Zukunft sollen alle Weiterbildungskurse während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

Falls eine Weiterbildung aus organisatorischen Gründen während der Unterrichtszeit stattfinden muss, soll die Schulleitung für die Sicherstellung des Unterrichts sorgen, wie es in der Stellungnahme des Regierungsrats heisst.

Klassenvergrösserung trifft Junglehrer

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Sekundarschulen sollen ihre Klassen vergrössern. Deshalb werden sie auch Entlassungen durchführen. Es trifft vor allem junge Lehrer.














Zuerst trifft es die Jungen, Bild: Jeremias Schulthess
Jungen Lehrern droht Entlassung, weil die Baselbieter Regierung spart, Tageswoche, 11.3. von Jeremias Schulthess

Die Baselbieter Regierung hat den Sekundarschulen den Auftrag erteilt, ihre Richtlinien möglichst «optimal» zu nutzen. Das heisst, dass die Klassen vergrössert werden und damit weniger Lehrpersonal notwendig ist.Die Folgen für die Schulen sind bereits spürbar. Ein Leitungsmitglied der Sekundarschule Gelterkinden, Daniel Dettwiler, sagt zum Beispiel gegenüber der «Volksstimme», man müsse auf das neue Schuljahr hin unbefristet Lehrer entlassen. Wie viele, ist noch unklar.Auch der Schulleiter der Sekundarschule Münchenstein, Simon Esslinger, muss die Konsequenzen der Baselbieter Sparpolitik tragen: «Wir werden weniger Ressourcen zur Verfügung haben. Das heisst, wir bilden unter anderem grössere Klassen, wodurch wir weniger Lehrpersonal benötigen.» Und das führe letztlich zu «Qualitätseinbussen», sagt Esslinger. Gegen den Sparauftrag kann er sich nicht wehren. «Dieser ist politisch so gewollt.»

Schülerinnen und Schüler werden verschoben
Der Regierungsbeschluss fordert, dass bestehende 7. und 8. Klassen mit weniger als 15 Schülerinnen und Schülern aufgelöst und diese auf andere Klassen im selben Schulkreis verteilt werden. Die Klassen dürfen in Baselland maximal 24 Schülerinnen und Schüler umfassen.
Münchenstein und Arlesheim bilden beispielsweise einen Schulkreis. Falls eine Münchensteiner Klasse nun aufgelöst würde, müssten diese Schülerinnen und Schüler in eine oder mehrere Paralellklassen in Arlesheim integriert werden.
Damit werden Stellenprozente eingespart und – falls nötig – Entlassungen ausgesprochen. Die jungen Lehrer trifft es am ehesten, da die Entlassungen nach dem Anciennitätsprinzip erfolgen: Wer am kürzesten angestellt ist, muss als erstes gehen.

«Beträchtliche Anzahl Kündigungen»

Die Baselbieter Schülerinnen und Schüler, die aktuell in die Sekundarschule gehen, sind aus einem geburtenschwachen Jahrgang. Das erschwere die Situation für die Schulen,schreibt der Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland (LVB).
Eben erst haben die Sekundarschulen einen Klassenzug abgebaut, da die Primarstufe um ein Jahr verlängert wurde. Diese Massnahmen führten dazu, «dass die Schulleitungen dazu gezwungen sein werden, kantonsweit eine beträchtliche Anzahl Kündigungen, beziehungsweise Änderungskündigungen auszusprechen», schreibt der LVB.
In welchem Ausmass gekündigt werden muss, hängt davon ab, wie die Klassen zusammengesetzt sein werden. Und das entscheidet in letzter Instanz die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind.

«Wertschätzung gegenüber Lehrpersonen sinkt»

Am Montag wird Esslinger voraussichtlich Bescheid erhalten, wie viele Klassen seine Schule im nächsten Schuljahr noch führt. Dann werde sich zeigen, wie viele Stellen wegfallen werden.
Der LVB bedauert den Schritt, den Gschwind zusammen mit dem Regierungsrat beschlossen hat. Es zeige sich nun, «wie die finanzielle Situation des Kantons Baselland dazu führt, dass die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie die Wertschätzung gegenüber den Lehrpersonen in der Prioritätenliste beständig weiter nach unten sinken».
Der Verein hat nun zwei Volksinitiativen angekündigt, die er nächsten Mittwoch vorstellen will. Der Inhalt der Initiativen ist noch nicht bekannt.



"Volksabstimmungen über einen Lehrplan machen einfach keinen Sinn. Das ist viel zu komplex"

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Das Projekt soll den Schulstoff in der Deutschschweiz vereinheitlichen. Leichter gesagt, als getan: In immer mehr Kantonen wächst der Widerstand. Statt Eintracht droht ein Scherbenhaufen.











Der Widerstand gegen den Lehrplan 21 wächst, Bild: Colourbox
Lehrplan 21 - von wegen Harmonie, SRF, 11.3. von Rafael von Matt


In allen 21 Deutschschweizer Kantonen soll der Schulstoff harmonisiert, also vereinheitlicht werden. Doch der Widerstand hält an. In 13 betroffenen Kantonen wurden Initiativen oder Vorstösse gegen diesen Lehrplan lanciert. Die Frage stellt sich: Ist das Projekt vor dem Aus?

«Nein, der Lehrplan 21 droht nicht zu scheitern», sagt Christoph Mylaeus, Geschäftsleiter der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz: «Auch wenn man in einzelnen Punkten unterschiedlicher Meinung sein kann, wird der Lehrplan in den Grundzügen so unterstützt, wie er jetzt vorliegt.»

Beschlossene Sache? Mitnichten

So haben erste Kantone – die beiden Basel – im laufenden Schuljahr mit der Einführung des neuen Lehrplans begonnen. Und weitere 13 Kantone haben die Einführung beschlossen. Obwohl das Projekt also schon weit fortgeschritten ist, ist es nicht unter Dach und Fach, weil eben in vielen Kantonen Initiativen gegen den Lehrplan laufen.


Es sind vor allem konservative Kräfte, die den Lehrplan bekämpfen, aber auch Vertreter aus linken und liberalen Kreisen – und ein Teil der Lehrerschaft. Der Bieler Lehrer Alain Pichard gehört zu den lautesten Kritikern. Er begrüsst den Widerstand in den Kantonen: «Es ist eindeutig etwas am Wachsen. Je länger, je mehr dringen diese grundsätzlichen Änderungen zur Lehrerschaft durch – und so langsam erwacht sie.»

Unmut bei der Lehrerschaft

Tatsächlich haben sich zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer in den vergangenen Monaten gegen den Lehrplan geäussert. Sie stören sich an der Kompetenzorientierung. Das heisst: Der neue Lehrplan gibt nicht mehr vor, was die Schüler wissen müssen, sondern was sie können müssen. Die Kritiker glauben, der Schulstoff könnte zu kurz kommen, es zähle nur noch die Anwendung des Wissens.

Weiter befürchten sie, dass mit dem neuen Lehrplan eine flächendeckende Testkultur an den Schulen eingeführt werde. Ausserdem greife der Lehrplan in die Freiheit der Lehrer ein: «Mit der Kompetenzorientierung, mit der Detailliertheit, ist ein Steuerungsversuch da.» Man wolle den Lehrern nicht nur sagen, was sie machen, sondern wie sie es machen müssten.

Zu den kantonalen Urnengängen zum Lehrplan 21
Doch trotz dieser Kritik aus der Lehrerschaft: Insgesamt stehe die Mehrheit der Lehrpersonen hinter dem neuen Lehrplan, sagt Beat Zemp, Präsident des Schweizerischen Lehrerverbandes. In 13 Kantonen verlangen Initiativen, dass das Parlament oder das Volk über die Einführung des Lehrplans entscheiden kann.

Zemp findet, das sei der falsche Weg: «Volksabstimmungen über einen Lehrplan machen einfach keinen Sinn. Das ist viel zu komplex.» Es gebe einzelne Punkte, die stark umstritten seien, so Zemp, etwa das Fremdsprachenkonzept: «Und hier wird der Lehrplan 21 als Vehikel missbraucht, um gewisse Dinge zu verhindern. »

So ist gerade die Fremdsprachenfrage gar nicht Teil des Lehrplanes. Ob die Primarschüler eine zweite Landessprache oder Englisch lernen sollen, ist noch ungeklärt. Sie ist vom Lehrplan aber ausgeklammert. Trotz des Widerstandes in verschiedenen Kantonen: Zemp glaubt nicht, dass der Lehrplan noch scheitern könnte: «Es steht in unserer Bundesverfassung, dass die Ziele der Bildungsstufen harmonisiert werden müssen. Diesen Auftrag müssen wir umsetzen, daran führt kein Weg vorbei.»

Legen die Stimmbürger ihr Veto ein?

Es kann jedoch sein, dass die Stimmbürger in einem Kanton den Lehrplan 21 ablehnen. Christoph Mylaeus von der Erziehungsdirektorenkonferenz erklärt, was das bedeuten würde: «Dann müsste der betreffende Kanton einen eigenen Lehrplan entwickeln. Der müsste aber so ausgerichtet sein, dass die vom Lehrplan 21 vorgegebenen Ziele umgesetzt werden können.»
Aber eine Ablehnung hätte natürlich Signalwirkung. Ähnlich war die Situation vor acht Jahren beim Projekt HarmoS, dem allgemeinen Harmonisierungsprojekt der Schweizer Volksschule. Bei HarmoS ging es etwa um die Schuldauer, um Blockzeiten und um Lernziele. Der Widerstand gegen das Projekt nahm mit der Zeit zu. Schliesslich lehnten sieben Kantone den Beitritt ab. Am Ende resultierte statt einer Vereinheitlichung ein Flickenteppich.

Passiert nun das Gleiche beim Lehrplan 21? Bereits die nächsten Monate werden erste Entscheide bringen: Im April stimmt die Appenzeller Landsgemeinde darüber ab, ob das Volk bei der Einführung des Lehrplans 21 mitreden soll. Und im Juni befindet die Stimmbevölkerung im Kanton Baselland über die gleiche Frage.


Zufriedenheit mit Luzerner Schulen

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Die externe Schulevaluation wurde an rund 200 Schulen im Kanton Luzern durchgeführt. Sie nahm die Jahre 2010 bis 2015 unter die Lupe. Dabei beurteilten Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden die Qualität von Schule und Unterricht nach einem standardisierten Verfahren.
Luzerner sind zufrieden mit der Qualität der Volksschulen, SRF Regional, 10.3.


Aus dem Bericht geht hervor, dass die Beurteilung der Evaluationsteams und die Qualitätseinschätzungen der Befragten der Volksschule eine hohe Qualität attestieren. Die Gesamtzufriedenheit aller Befragten liegt zwischen gut und sehr gut, wie die Dienststelle Volksschulbildung am Donnerstag mitteilte.

Zu den Stärken zählen laut Bericht die Qualität des Schulklimas und der Schulgemeinschaft. Das Wohlbefinden der Schüler und Lehrpersonen sei an den meisten Schulen gut bis sehr gut.


Die Ergebnisse zeigten aber auch Potenzial: Zum Beispiel könnte die Schul- und Unterrichtsentwicklung zielorientierter sein. Oder das Qualitätsmanagement könnte wirkungsvoller sein.

Die Krise selbstgesteuerten Lernens

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Die neue Kultur des selbstständigen Lernens verändert vieles: Lehrer werden Lernbegleiter, Unterrichtsmaterial dient zur Impulsgebung, der Schüler wird zum selbstverantwortlichen Wissensmanager, der sich seine Unterrichtspakete und Lerneinheiten ebenso zusammenstellt. Das klingt wunderbar, doch funktioniert es auch? Der Kölner Bildungsforscher Dr. Matthias Burchardt hat grosse Zweifel.
Wir machen alles alleine, SWR2 Wissen: Aula, 13.3. von Matthias Burchardt

Hirnforschung bringt dem Unterricht nichts

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Angenommen, es herrscht Hungersnot. Wäre es dann sinnvoll, Hirnscanner einzufliegen und die neurophysiologischen Prozesse zu untersuchen, die im Gehirn eines unterernährten Menschen ablaufen? Schließlich wäre es ja vorstellbar, dass sich Abweichungen gegenüber dem Hirn eines Satten finden, die mit erneuter Nahrungsaufnahme wieder verschwinden. Man könnte so sauber nachweisen, dass Essen hilft, Hunger zu bekämpfen. Bingo. Wozu braucht es da noch Entwicklungsexperten, Agrarwissenschaftler, Ökonomen, Politologen?
Natürlich vertritt niemand solchen Unfug. Umso erstaunlicher ist es, dass immer noch einige Autoren und Forscher glauben, dass die Hirnforschung den Lehrern auf die Sprünge helfen könnte. Dabei leidet diese sogenannte Neuropädagogik unter genau dem gleichen Denkfehler: Sie glaubt, dass sich aus der Beobachtung neuronaler Prozesse beim Lernen bereits pädagogische Einsichten gewinnen lassen.











Wenn es ums Lernen geht, bringt Hirnforschung nichts, Bild: Getty Images
Mehr Hirn bitte, und weniger Forscher, Süddeutsche Zeitung, 12.3. Kommentar von Christian Weber


Wie sehr dieses Vorhaben gescheitert ist, zeigt ein ausführlicher Review, die der Psychologe Jeffrey Bowers von der University of Bristol für die aktuellen Ausgabe des Fachmagazins Psychological Review erstellt hat. Seine Bilanz ist vernichtend: "In der Literatur finden sich bislang keine neuen und hilfreichen Ratschläge für den Unterricht, die auf der Hirnforschung basieren."

Gehirn scannen - oder einfach Rechtschreibfehler zählen
Bowers' Analyse bestätigt jene Kritik, die der Neuropädagogik schon früher entgegengeschlagen ist: Sie ist trivial, weil sie mit der Analyse von Synapsen Dinge bestätigt, die der modernenPädagogik ohnehin seit Langem bekannt ist, etwa, dass man mit positiven Emotionen besser lernt. Oder, dass auch das erwachsene Hirn noch plastisch und lernfähig ist - welchen Sinn hätten sonst Universitäten?

Sie ist irrelevant, weil sie mit großem technischen Aufwand Diagnosen erstellt, die sich auch mit einem Test unter Zuhilfenahme von Papier und Bleistift besser und billiger erledigen lassen: Womöglich finden sich neuronale Korrelate für den Lernfortschritt dyslexischer Kinder; man kann aber auch einfach ein Diktat machen und die Rechtschreibfehler zählen.

Mit welchen Texten lehrt man sie die Liebe zur Literatur?
Vor allem aber zeigt sich mit der Analyse der Psychological Review erneut, dass die Hirnforschung viel zu sehr in den Grundlagen steckt, um hilfreich bei der konkreten Gestaltung des Unterrichts zu sein: Wie etwa baut man ein Experiment auf, damit die Schüler die Physik dahinter verstehen? Mit welchen Texten lehrt man sie die Liebe zur Literatur?

Das alles ist kein Argument gegen die Hirnforscher an sich, nur eine Bitte, dass sie in ihrem Revier bleiben. Es ist wie bei den Gastroenterologen, die furchtbar viel von Verdauung verstehen. Dennoch würde man keinen Kochkurs bei ihnen buchen.


Baselbieter Bildungsinitiativenflut

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Der Baselbieter Lehrerverein kündigt die Lancierung zweier Volksinitiativen an. Damit wächst im ehemaligen Harmos-Pionierkanton die Liste der hängigen bildungspolitischen Volksbegehren. Die Baselbieter Schule läuft Gefahr, zum Spielball politischer Interessengruppen zu werden. 













Wie viel soll das Volk der Volksschule dreinreden? Bild: Nils Fisch
Baselbieter Schule wird zum Spielball von Interessengruppen, Tageswoche, 11.3. von Dominique Spirgi


Der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann zeigte sich nach der Abstimmung über die Wahlpflichtfach-Initiative am 28. Februar in Sorge. Dies weniger wegen der Initiative selber, sondern weil er ganz allgemein befürchtet, dass sich durch den Erfolg nun auch andere Interessengruppen motiviert fühlen könnten, ihre Anliegen per Volksinitiative durchzusetzen: «Initiativen sind nicht das geeignete Mittel», sagte Eymann gegenüber der TagesWoche. «Sie bringen, wie sich das in anderen Kantonen zeigt, viel Unruhe in die Schule.»

Mit den «anderen Kantonen» dürfte Eymann vor allem das Baselbiet gemeint haben. Dort ist spätestens seit der Neuwahl der Regierung und damit der Neubesetzung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion eine wahre Flut von Volksinitiativen zu Bildungs- und Schulthemen lanciert worden. Besonders aktiv im Unterschriftensammeln ist das Komitee Starke Schule Baselland um den streitbaren Lehrer und Landrat Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige). Es hat schon über ein Dutzend Bildungsinitiativen selber lanciert oder massgeblich mitgetragen.

Drei Bildungsinitiativen an einem Abstimmungs-Wochenende
Am nächsten Abstimmungstermin, dem 5. Juni, wird in Baselland gleich über drei Bildungsinitiativen entschieden:
·         «Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer»: Die Parlamentarische Initiative will die im Lehrplan 21 vorgesehenen Sammelfächer auf der Sekundarstufe I verhindern. Einzelfächer wie Biologie, Geschichte und weitere Fächer sollen explizit im Bildungsgesetz verankert werden.

·         «Einführung Lehrplan 21»: Diese Parlamentarische Initiative möchte, wenn auch etwas verklausuliert, genau das Gegenteil von dem erreichen, was ihr Titel verspricht. Konkret geht es darum, die Kompetenzen zur Umsetzung des umstrittenen Lehrplans 21 vom Bildungsrat an den (rechtsbürgerlich dominierten und damit nicht sonderlich reformfreundlichen) Landrat zu übertragen.

·         «Bildungsqualität auch für schulisch Schwächere»: Die unformulierte Volksinitiative will den mit dem Entlastungspaket der Regierung beschlossenen Verzicht auf die Kaufmännische Vorbereitungsschule verhindern.

Frontalangriff gegen Harmos
Das ist aber nur ein Teil der bildungspolitischen Vorlagen, die in Baselland mittelfristig zur Abstimmung kommen werden. Eine der gewichtigsten und symbolträchtigsten Vorlagen dürfte die Volksinitiative für einen «Austritt aus dem überteuerten und gescheiterten Harmos-Konkordat» sein. Pikant ist diese Vorlage, weil damit das Baselbiet, das die Schulharmonisierung als Pionierkanton einst in Gang brachte, nun als einer der ersten Kantone den Austritt beschliessen könnte.

Auch gegen die neue Fremdsprachenregelung auf Primarschulstufe laufen die Reform-Skeptiker im Landkanton Sturm. Dazu hat das Komitee Starke Schule Baselland im Oktober 2015 gleich zwei Initiativen lanciert: Eine fordert den Ausstieg aus dem Passepartout-Fremdsprachenprojekt, die zweite will grundsätzlich verhindern, dass in der Primarschule zwei Fremdsprachen auf dem Lehrplan stehen.
Weitere Initiativen im Köcher
Das waren noch immer nicht alle bereits eingereichten und laufenden Initiativen. Auch derBaselbieter Lehrerinnen- und Lehrerverband kündigt die Lancierung zweier Volksinitiativen an, «die sich gegen eine verfehlte und einseitige Sparpolitik» im Schulbereich wenden. Genaueres möchte der Geschäftsführer und Vizepräsident des Vereins, Michael Weiss, zu den Initiativen, die am Mittwoch, 16. März, der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, noch nicht sagen. Er verrät nur, dass es bei diesen Initiativen nicht um Partikularinteressen gehe.

Dass eine ganze Reihe von Initiativen zur Debatte stehen, mit denen eben gerade Partikularinteressen verfolgt werden, löst bei Weiss aber keine Abwehrhaltung aus. «Das ist die demokratische Folge davon, dass der Diskurs über die zahlreichen Reformvorhaben in der Öffentlichkeit bis jetzt nicht genügend geführt wurde», sagt er. «Wir haben zwar über einen Beitritt zum Harmos-Konkordat abgestimmt, aber damals wusste man nicht wirklich, worauf wir uns damit einlassen.»
Monica Gschwind hätte gerne mehr Ruhe
Die Bildungsdirektorin Monica Gschwind, die sich selber als Kritikerin des Lehrplans 21 ins Amt hieven liess, gibt sich alle Mühe, etwas Ruhe in die verwirrende Debatte zu bringen. Sie rief deshalb kurz nach ihrem Amstantritt im Sommer 2015 einen «Marschhalt» bei der Umsetzung des Lehrplans auf Sekundarstufe aus, damit sich alle Akteure aus dem Bildungsbereich an einem runden Tisch aussprechen können.
«Das Ziel sind mehrheitsfähige und breit abgestützte Lösungen für unser Bildungssystem im Kanton und letztlich auch die Vermeidung weiterer Bildungsinitiativen», sagte sie am 28. Oktober, als sie vor den Medien eine erste Zwischenbilanz ihrer noch jungen Regierungszeit zog.

Das Ziel, weitere Initiativen zu vermeiden, wurde (noch) nicht erreicht, wird aber nach Auskunft der Mediensprecherin der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Deborah Murith, weiter angestrebt: «Das Ziel der Bildungspolitik von Regierungsrätin Monica Gschwind ist es, in der Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen dahin zu gelangen, dass die empfundene Notwendigkeit für Initiativen wegfällt», schreibt sie auf eine Anfrage der TagesWoche. «Dieser Weg ist anspruchsvoll und braucht Zeit sowie gemeinsame Erfahrungen.»  
Lehrerverein hat nichts gegen die Unruhe
Die Unruhe wird also wohl noch einige Zeit andauern. Der Lehrerverein empfindet dies nicht als negativ. In der aktuellen Ausgabe der seiner Zeitschrift «lvb-inform» bezeichnet der Präsident Roger von Wartburg die «kollektive Sehnsucht nach Ruhe» gar als «erdrückend».

«Wer weiterhin unbeirrt bildungspolitische Massnahmen hinterfragt, dem wird bald einmal vorgeworfen, durch sein Verhalten Unruhe zu provozieren, ja ein veritabler Unruhestifter zu sein», schreibt von Wartburg. Dabei sind es seiner Meinung nach gerade diejenigen, die gegenwärtig am lautesten nach mehr Ruhe rufen, die «durch ihre reformistische Endlosschlaufe für eine nachhaltige Unruhe an den Schulen sorgten».
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